Staatliche Förderungen - auch für Sie interessant!
Es gibt eine große Bandbreite an staatlichen und regionalen Förderprogrammen, die teilweise zeitlich begrenzt und an hohe Anforderungen geknüpft sind. Zur Beantragung und zum Abrufen der Fördermittel ist oft viel Geduld und ein hoher bürokratischer Aufwand erforderlich, der für Antragsteller, die mit diesem Gebiet zuvor noch nicht in Berührung gekommen sind, manchmal eine große Herausforderung darstellt.
Jedoch lohnt es sich diese Förderung für das eigene Vorhaben in Anspruch zu nehmen, da, je nach Vorhaben, die Förderquoten sehr hoch sind. Vorallem regenerative Energien und zukunftsweisende Technologien, die oftmals noch etwas teuerer sind, werden gefördert und sind somit sehr lukrativ für den Endverbraucher.
Förderservice24 - wer steckt dahinter?
Unser Team aus Förderexperten unterstützt und begleitet Sie durch diesen „Förderdschungel“ und leitet Sie von der Antragstellung bis zur Abfrage der Fördermittel durch den gesamten Prozess der Förderung.
Wir arbeiten mit Herstellern und zahlreichen Installateuren zusammen, sodass wir über einen großen Erfahrungsschatz in diesem Bereich verfügen und unser Tool immer weiter optimieren und ausbauen.
Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, haben wir uns von den Papierfragebögen abgewandt und ein benutzerfreundliches Onlinetool entwickelt, das Sie als Kunde nutzen können, um uns die notwendigen Daten unkompliziert zu übermitteln.
Im weiteren Prozess stehen wir Ihnen per E-Mail und telefonisch zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen die nächsten Schritte zu erläutern.
Durch die digitale Arbeitsweise werden Änderungen in den Förderrichtlinien sofort berücksichtigt und unsere Formulare dahingehend aktualisiert. So sind Sie immer auf den neuesten Stand und müssen keine veralteten Fragebögen ausfüllen.
Die Antragstellung erfolgt innerhalb von maximal 2 Werktagen nach Erhalt aller Unterlagen. So können Sie schnell mit Ihrem Vorhaben beginnen. (Bitte beachten Sie die Richtlinien der einzelnen Fördermittelgeber zum jeweiligen Beginn der Maßnahme - von uns erhalten Sie dazu auch einen genauen Überblick)
Förderservice24 - wie funktioniert der Service?
1. Förderservicetool nutzen
Nutzen Sie entweder direkt unser Onlinetool oder lassen Sie sich von uns über Ihre beste Fördermöglichkeit beraten. Senden Sie uns das Angebot über Ihre geplante Maßnahme und die ausgefüllte Vollmacht per E-Mail zu. Die jeweilige Vollmacht für Ihren Antrag finden Sie auf unserer Startseite im Downloadbereich direkt zum Herunterladen. Sollten wir noch weitere Informationen benötigen, kommen wir innerhalb von 1-2 Werktagen auf Sie zu.
2. Förderzusage erhalten
Nachdem das Formular von Ihnen ausgefüllt wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Auftragsbestätigung und einen Überblick aller wichtigen Schritte bis zur Auszahlung Ihrer Fördermittel.
3. Anlage bestellen
Je nach beantragter Förderung können Sie vor Antragstellung, nach Erhalt der Zusage bzw. nach AntragstellungjIhren.Handwerker beauftragen und mit der Maßnahme beginnen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Fördermittelgeber und -programm. Wir informieren Sie darüber, wann Sie mit Ihrem Vorhaben starten dürfen.
4. Auszahlung nach Einbau
Melden Sie sich bei uns, sobald Ihre Maßnahme umgesetzt wurde. Wir begleiten Sie bei der Zusammenstellung aller nötigen Unterlagen und beantragen die Auszahlung Ihrer Förderung.
Sie haben noch Fragen zu unserem Service und den einzelnen Programmen?
Stöbern Sie gerne durch unser Q&A.
1. Allgemeine Fragen
Wie funktioniert das Onlinetool?
Unser Onlinetool ist super einfach und schnell. Wählen Sie ihr gewünschtes Produkt, z.B. Brennstoffzelle aus, und folgen Sie den Fragen. Wir garantieren Ihnen, dass Sie keine technischen Fragen beantworten müssen, die Sie nicht beantworten können. Lediglich persönliche Daten werden abgefragt, die unser Team für die Beantragung der Förderung benötigt.
Nachdem Sie das Onlinetool ausgefüllt haben, können Sie sich Ihre Angaben als PDF herunterladen und wir erhalten automatisch eine Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Daten.
Sie erhalten von uns eine automatische E-Mail mit der Auftragsbestätigung, sowie einer Übersicht über die nächsten Schritte.
Welche Kosten entstehen bei Inanspruchnahme des Förderservices?
Auf unserer Seite „Preise“ finden Sie eine Übersicht, über unseren Service, aufgeteilt in die verschiedenen Programme, die wir Ihnen anbieten. Die Preise beziehen sich auf den kompletten Förderservice, von der Antragstellung bis zur Beantragung der Auszahlung. Es entstehen von unserer Seite keine weiteren Kosten, um Ihre Förderungen abzufragen.
Welche Leistungen werden von Förderservice24 übernommen?
Förderservice24 begleitet Sie bei der Antragstellung, Einreichen der notwendigen Unterlagen bis hin zur Auszahlung Ihrer Fördermittel.
Wenn Sie unseren Betreiberservice für Brennstoffzellen oder Blockheizkraftwerke nutzen, kümmern wir uns um die Abstimmung zwischen Ihren Gewerken und um die Anmeldung Ihrer neuen Heizungsanlage beim Stromnetzbetreiber. Nach Inbetriebnahme erhalten Sie weitere wichtige Informationen, wie Sie Ihre Anlage z.B. beim Hauptzollamt zur Steuerrückerstattung anmelden können. Die abschließende Anmeldung Ihrer Anlage beim Stromnetzbetreiber leiten wir für Sie an.
Kann jemand Drittes das Onlinetool für mich ausfüllen?
Selbstverständlich ist das auch möglich. Wenn Sie eine Kommunikation nur über jemand Dritten ( z.B. Handwerker) wünschen, kann dies auch im Fragebogen angegeben werden. Wir werden uns dann an Ihre angegebene Ansprechperson bezüglich Fragen etc. wenden. Sie erhalten von uns nach Ausfüllen des Fragebogens auch noch eine pdf mit allen getätigten Angaben zum Abgleich. Hier können Sie Änderungen oder Korrekturen vornehmen.
Entstehen noch zusätzliche Kosten nach Antragstellung?
Es entstehen keine weiteren Kosten nach Antragstellung. Unsere Preise und Leistungen können Sie in der Rubrik „
Preise“ nachlesen.
Sollten Sie einmal ein Förderprogramm, welches Sie gerne nutzen möchten, nicht auf unserer Seite finden, sprechen Sie uns gerne dazu an.
Welche Leistungen umfasst der Betreiberservice?
Wir bieten für alle Kunden, die entweder eine Brennstoffzelle oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) installieren möchten unseren, Betreiberservice an.
Wir kümmern uns unter anderem um die Abstimmung zwischen Ihren Installateuren und um die Anmeldung Ihrer neuen Heizungsanlage beim Stromnetzbetreiber. Nach Inbetriebnahme erhalten Sie weitere wichtige Informationen, wie Sie Ihre Anlage z.B. beim Hauptzollamt zur Steuerrückerstattung und beim Marktstammregister anmelden können. Die abschließende Anmeldung Ihrer Anlage beim Stromnetzbetreiber leiten wir für Sie an.
Wie lange dauert die Bearbeitung bis zur Einreichung meines Antrags?
Nachdem Sie unser Onlinetool genutzt haben, prüfen wir Ihre gemachten Angaben auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Sollte uns noch etwas fehlen, melden wir uns zeitnah bei Ihnen. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, kann der Antrag durch uns direkt, jedoch innerhalb von maximal zwei Werktagen, gestellt werden.
Für welche Fördermittelgeber wird der Service angeboten?
Zurzeit bieten wir vor allem Förderprogramme der KFW, dem BAFA und von progres.NRW an. Welche Programme wir bei den einzelnen Fördermittelgebern für Sie anbieten, entnehmen Sie bitte den einzelnen Rubriken weiter unten auf dieser Seite oder auf der Seite "
unsere Preise". Bei Buchung des Recherchepakets werden auch regionale Programme berücksichtigt.
Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
Ja, in vielen Fällen können Sie Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen miteinander kombinieren. In den Richtlinien und Merkblättern der einzelnen Programme finden Sie nähere Informationen darüber, ob und wie Sie Fördermittel kombinieren können und welche nicht. Das Team von Förderservice24 ist hier stets auf dem aktuellen Stand und steht Ihnen beratend zur Seite.
2. Fragen zu den KFW Programmen:
Welche angebotenen Förderungen werden über die KFW gestellt?
- Ladesäule für Privatpersonen
- BEG - Heizungstechnik (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle, wasserstoffgeführte Anlagen)
Wann darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden?
Bei den meisten Förderprogrammen darf erst nach Erhalt der Zusage begonnen werden. Bei der BEG Förderung ist ein Beginn bereits vorher möglich. Wir informieren Sie nach Buchung unseres Services über unseren "Förderkompass" genau wann Sie beginnen dürfen. .
Was genau ist unter „Maßnahmenbeginn“ zu verstehen?
Unter Maßnahmenbeginn wird grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags gesehen. Bei einigen Programmen darf dieser nicht vor Antragstellung geschlossen werden. Seit Veröffentlichung der neuen BEG Richtlinie ist es für das Einzelprogramm Heizungstechnik verpflichtend einen Liefer- und Leistungsvertrag zu schließen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sie können dazu ein unverbindliches Muster bei uns erhalten.
Können auch Maßnahmen nachträglich gefördert werden, die schon beauftragt worden sind?
Gründsätzlich ist dies nicht möglich. Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die nach Antragstellung und Erhalt der Zusage beauftragt wurden.
Jedoch gibt es zur Zeit beim BEG Programm Heizungstechnik eine "Übergangsregel", die besagt, dass alle Maßnahmen, die zwischen dem 29.12.2023 und 31.08.2024 begonnen wurden, noch bis zum 30.11.2024 antragsberechtigt sind. Wir informieren Sie gerne, ob dies auf Ihre Maßnahme zutrifft.
In welchem Zeitraum muss die Maßnahme umgesetzt werden (BEG Heizungstechnik)?
Nach Erhalt der Zusage haben Sie 36 MonateZeit, die Maßnahme umzusetzen. Eine Verlängerung ist danach nicht mehr möglich.
Welche Anlagen sind förderfähig (BEG Heizungstechnik)?
Die förderfähigen Anlagen finden Sie im jeweiligen Listen der förderfähigen Anlagen. Bei den seit dem 01.01.2023 geförderten Brennstoffzellenanlagen gibt es (noch) keine Liste von Anlagen, die gefördert werden. Hier ist lediglich die Voraussetzung, dass das System über 100% Biomethan oder blauen bzw. grünen Wasserstoff betrieben werden muss. Sprechen Sie uns gerne an, wir prüfen Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit.
3. Fragen zu den BAFA Programmen:
Welche angebotenen Förderungen werden über das BAFA gestellt?
- BEG Wohngebäude - Heizungsoptimierung
- KWK-Zuschlag bis 50kWel
- BEG- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- BEG- Einzelmaßnahmen Anlagentechnik (außer Heizung)
Wann darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden?
BEG: Nach Antragstellung steht es Ihnen frei, auf eigenes finanzielles Risiko, mit der Maßnahme zu beginnen. Sie müssen nicht auf Ihre Zusage warten. (bitte Abweichungen des Teilprogramms "Heizungstechnik) beachten.
KWK-Zuschlag: Diese Förderung wird erst nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage beantragt.
Wie lange dauert die Zustellung der Zusage durch den Fördermittelgeber (BEG WG)?
Die Bearbeitungszeit des BAFA liegt zwischen 6-10 Wochen. Bei Erteilung einer Vollmacht erhalten wir als Bevollmächtigte die Zusage des BAFA per Post. Wir werden Ihnen diese unaufgefordert per E-Mail zukommen lassen.
Wie lang sind die Bearbeitungszeiten des BAFA bis zur Auszahlung meiner Förderung (BEG WG)?
Die Bearbeitungszeit des BAFA für den Verwendungsnachweis liegt zwischen 3-8 Monate. Sollte es zu keiner Rückfrage seitens des BAFA kommen, wird die Förderung unaufgefordert ausgezahlt. Vorher sendet das BAFA einen Auszahlungsbescheid, der von uns für Sie geprüft wird.
Ist eine nachträgliche Änderung z.B. des Heizungstyps auch nach Antragstellung möglich (BEG WG - nur bis zum 31.12.2023)?
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Zusage können noch Änderungen beantragt werden. Hierbei wird ein sogenannter Änderungsbescheid erstellt. Dies kann zum Beispiel eine Kostenanpassung oder eine Änderung des Anlagentyps betreffen. Sollten Sie eine Änderung wünschen, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns, wir kümmern uns um die Antragsänderung. Nach Ablauf eines Monats werden Änderungen meist nicht mehr akzeptiert. Sollten Sie eine andere Technologie einsetzen wollen, als im Antrag angegeben, ist eine Änderung nicht möglich. Hier müsste Ihr bestehender Antrag storniert und ein neuer Antrag gestellt werden. Wichtig ist hier, dass die Antragstellung nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit der Maßnahme begonnen haben.
Was genau ist unter „Maßnahmenbeginn“ zu verstehen (BEG WG)?
Unter Maßnahmenbeginn wird bereits die Vergabe von Aufträgen, die im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme stehen (z.B. Beauftragung Ihres Heizungsinstallateurs) verstanden. Sie dürfen nach Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen, ohne dabei Ihre Förderung zu gefährden.
In welchem Zeitraum muss die Maßnahme umgesetzt werden (BEG WG - nur bis zum 31.12.2023)?
Die Maßnahme muss innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Zusage umgesetzt worden sein (=Bewilligungszeitraum). Eine einmalige Verlängerung um maximal weitere 24 Monate aus triftigen, nicht selbst verschuldeten Gründen, ist möglich und muss schriftlich beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Verlängerung innerhalb des Bewilligungszeitraumes beantragt wird. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht mehr möglich.
Können auch Maßnahmen nachträglich gefördert werden, die schon beauftragt worden sind (BEG WG)?
Nein. Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die nach Antragstellung beauftragt wurden.
Wird der KWK Zuschlag direkt über das BAFA ausgezahlt?
Bei dem BAFA wird eine Anzeige über die Installation Ihrer Anlage erstellt. Nach erfolgreicher Onlineregistrierung durch unsere Mitarbeiter erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird an den zuständigen Stromnetzbetreiber weitergeleitet, der Ihnen den Zuschlag entweder pauschal oder als Einzelabrechnung über mehrere Jahre auszahlt.
Sie haben noch offene Fragen zum Förderservice?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, telefonisch oder per E- Mail unter:
iDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 05971/ 99 198 20.
Unser Team aus Förderexperten steht Ihnen telefonisch von montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr - 15 Uhr zur Verfügung.